Betreff
Änderung der "Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit"
Vorlage
073/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die überarbeiteten „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.

 


 

In den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ sind u.a. die finanziellen Rahmenbedingungen zur Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit für die anerkannten freien Träger nach

§ 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt.

 

In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V. und der Verwaltung des Jugendamtes werden seit einigen Jahren in regelmäßigen Abständen die Richtlinien aktuellen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit angepasst.

 

Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes soll eine Förderung nach den o.a. Richtlinien durch die Stadt Eschweiler eng verknüpft werden mit der „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ analog § 72a Abs. 4 SGB VIII.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Jugendhilfeausschuss den Hinweis zum § 72a Abs. 4 SGB VIII auf Seite 2 in den „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“, die als Anlage beigefügt sind, mitaufzunehmen und zu beschließen.

 


Keine.

 


Keine.