Sitzung: 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 004/22
Frau
RM Mund
beantragte eine Erweiterung des Beschlusses unter Punkt 3. Herr
Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever schlug auf dieser Grundlage
eine entsprechende Formulierung vor. Sodann stimmten die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses dem nachfolgenden geänderten Beschlussentwurf einstimmig
zu.
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Beantragung und Finanzierung der im
beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023.
Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für
Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2022 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW
(KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe
werden im Kindergartenjahr 2022/2023 488, davon 4 inklusive, für unter
3-jährige und 1.757, davon 100 inklusive, für über 3-jährige Kinder mit
öffentlichen Mitteln geförderte Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen vorgehalten.
Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 230 Betreuungsplätze in
der Kindertagespflege (200 U3 und 30 Ü3), die von insgesamt 54
Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
- die Beantragung und Finanzierung der in
der Sachverhaltsdarstellung dargelegten Praktikumsplätze in
Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle
seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land gewährten
Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in
Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden,
- dass alle bestehenden und investiv geförderten U3-Betreuungsplätze,
die noch einer Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern belegt
werden.