Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Beantragung und Finanzierung der im
beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023.
Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für
Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2022 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW
(KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe
werden im Kindergartenjahr 2022/2023 488, davon 4 inklusive, für unter
3-jährige und 1.757, davon 100 inklusive, für über 3-jährige Kinder mit
öffentlichen Mitteln geförderte Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen vorgehalten.
Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 230 Betreuungsplätze in der
Kindertagespflege (200 U3 und 30 Ü3), die von insgesamt 54
Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
- die Beantragung und Finanzierung der in
der Sachverhaltsdarstellung dargelegten Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr
2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von
Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann
folgende Kindergartenjahr beantragt werden,
- dass alle seit 01.08.2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze
vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.
- Notwendigkeit der
Beschlussfassung
Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen
durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die
örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und
Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden
Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden.
Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der
seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden
muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der
Jugendhilfeausschuss für die Vorberatung des Bedarfsplans für
Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 u. 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Abs. 1
und 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zuständig.
Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der
Jugendhilfeplanung die von ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen
für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemeldet. Diese wurden nach den
erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende
Kindergartenjahr aufgenommen.
Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle am 01.08.2020
seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 Praktikumsplätze durch das Land mit
Pauschalen finanziert. Auch diese müssen zum 15.03. für das jeweils folgende
Kindergartenjahr beim Land beantragt werden.
- Planung
für das Kindergartenjahr 2022/2023
Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, dass im Laufe des
Kindergartenjahres 2022/2023, nachfolgende Betreuungsplätze zusätzlich
geschaffen werden:
Träger |
Einrichtung mit Anschrift |
Zu schaffende
Betreuungsplätze |
Sozialdienst kath. Frauen
e.V. Ortsverband Alsdorf |
Kindertageseinrichtung am Blausteinsee |
2 x Gruppenform I inklusiv
mit insgesamt jeweils 15 Betreuungsplätzen, 1 x Gruppenform II mit 10
Betreuungsplätzen für U3-Kinder und 2 x Gruppenform III mit insgesamt 40
Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder |
Die im Stadtteil Eschweiler-Dürwiß in Trägerschaft der BKJ eingerichtete
Naturkita hat am 22.11.2021 ihren Betrieb aufgenommen und bietet dort 20
Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren eine naturnahe Betreuungsform an.
Die Erweiterung der ebenfalls in Trägerschaft der BKJ befindlichen
Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Weierstraße wird um eine zusätzliche
Gruppe des Typs III (20 bis 25 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6
Jahren) nach derzeitiger Planung voraussichtlich im April 2022 zur Umsetzung
gelangen; ebenso wie die Errichtung des Kita-Neubaus Florianweg (60
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, Trägerin: BKJ).
Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für
die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu §
33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den
Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der
im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel
auch miteinander kombiniert werden.
Gruppenformen nach KiBiz sind:
Gruppenform I: 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis
zum Schuleintritt mit 25, 35
oder
45 Wochenstunden
Gruppenform II: 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35
oder 45 Wochenstunden
Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt mit 25
oder 35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden
- Praktikumsplätze
von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen
Gemäß § 46 Absatz 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von
Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das
Land gefördert.
In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:
Schülerinnen und Schüler im
ersten Ausbildungsjahr „piA 1“ |
zweiten Ausbildungsjahr „piA 2“ |
dritten Ausbildungsjahr „piA 3“ |
Berufspraktikum |
8.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
Für das
Kindergartenjahr 2022/2023 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze zur
Förderung beantragt:
Schülerinnen und Schüler im
ersten Ausbildungsjahr „piA 1“ |
zweiten Ausbildungsjahr „piA 2“ |
dritten Ausbildungsjahr „piA 3“ |
Berufspraktikum |
10 Plätze |
13 Plätze |
11 Plätze |
11 Plätze |
Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft getretenen „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“. Grundlage hierfür ist u.a. die Jugendhilfeplanung (§§ 32 und 38 KiBiz).
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten im Rahmen von Elternbeiträgen. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -.
Ertrag:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2022 |
41413000 |
LZW Betriebskosten Kindergarten |
13.000.650,00
€ |
43212400 |
Elternbeiträge Kindergärten freie Träger |
1.122.000,00
€ |
43212410 |
Elternbeiträge städt. Kindergärten |
660.600,00 € |
41413400 |
LZW Familienzentren |
547.900,00 € |
41410010 |
LZW Kindertagespflege |
306.400,00 € |
42110310 |
Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII |
248.000,00 € |
Aufwand:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2022 |
53118180 |
Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTa |
13.643.900,00
€ |
53118340 |
Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten |
11.752.950,00
€ |
53118120 |
Zuschüsse Beitragsfreies Kindergartenjahr |
700.000,00 € |
53118150 |
Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten |
2.380.000,00
€ |
53118230 |
Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren |
547.900,00 € |
53320100 |
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII |
2.479.200,00
€ |
Die Abwicklung
erfolgt über das Personal des Jugendamtes, explizit der Abteilung 510 – Kinder-
und Jugendförderung, Kindergartenangelegenheiten.