1.         Die Änderung des Geltungsbereiches für die 1. Änderung des Bebauungsplans 127 – Feldstraße / Wilhelm­straße – gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

2.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 1. Änderung des Bebauungsplans 127 – Feldstraße/ Wilhelmstraße – (Anlagen 2 bis 4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste nachstehenden Beschluss einstimmig: