Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 334/21
I. Die Stellungnahmen der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1 zur Verwaltungsvorlage).
II. Die sonstigen
öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung
gewürdigt.
III. Der Bebauungsplan 287 B – Dürener
Straße/Hovermühle – (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wir
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur
Verwaltungsvorlage)
als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: