I.          Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der             Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

II.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der             Planbegründung gewürdigt.

III.        Der Bebauungsplan 287 B – Dürener Straße/Hovermühle – (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wir

             gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage)

             als Abschlussbegründung hierzu.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: