I.             Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und  2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

 

  II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: