Sitzung: 10.11.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 275/21
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 2.
Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlagen 2 und 3 zur
Verwaltungsvorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und
die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: