1.       Die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.       Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 3 bis 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr Schoop erläuterte kurz, dass hier zunächst ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB vorgesehen war, weshalb der Ausschuss bereits über das Verfahren zum Bebauungsplan 305 in einer der vergangenen Sitzungen beraten habe. Aufgrund aktueller Rechtsprechung sei ein vollständiges Verfahren rechtssicherer, so dass nun der Flächennutzungsplan zur Beratung komme.

 

Herr RM Cremer gab an, dass die BASIS-Fraktion dem Beschluss zustimme, jedoch seien folgende Punkte in der weiteren Planung zu beachten:

  1. Die Erschließung solle bereits bestehende Wohngebiete möglichst wenig belasten.
  2. Die Verwaltung solle auf den AVV zugehen und schon jetzt, die Einrichtung einer eigenen Haltestelle für dieses Wohngebiet planen.

 

Herr RM Möller verwies auf den politischen Willen aus der hierzu vorangegangenen Beschlussfassung, wonach die Erschließung auch über die Hüchelner Straße erfolgen solle.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem nachstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: