I.             Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und  2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

  II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlagen 2 und 3) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

IV.            Die Verwaltung wird beauftragt, eine PV-Anlage mit Beteiligung der Energie-Genossenschaft mit einzuplanen oder, sofern die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage nicht gegeben sei, die Möglichkeit einer Dachbegrünung zu prüfen.

 

 


Herr RM Möller beantragte, insbesondere da hier die Stadt ja auch Bauherr sei, den Beschluss um Punkt IV zu erweitern und die Verwaltung zu beauftragen, eine PV-Anlage mit einzuplanen und unter Einbezug der Energie-Genossenschaft umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn RM Berndt, wurde der Antrag um den Punkt Dachbegrünung erweitert.

Herr TB Gödde führte aus, dass die Errichtung einer PV-Anlage wirtschaftlich sein sollte und daher die Energie-Genossenschaft mit einbezogen würde und verwies auf dem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 19.09.2019, mit dem die Verwaltung verpflichtet wurde, städtische Bauten immer mit einer PV-Anlage auszustatten, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben sei.

 

Herr skB Lutter bat darum, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung die entsprechenden Informationen zur Planung bereitstelle.

 

Herr AVors. Fehr ließ über die Anträge abstimmen; diese wurden einstimmig gefasst.

 

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Seitens des Fachamtes ist ein Gründach aktuell in statischer Planung, da für den dortigen Kita-Bau eine Klimaneutrale Klimatisierung vorgesehen sei.

 


Dem erweiterten Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt