1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 04.08.2021 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2022 (Anlage II zur Verwaltungsvorlage), die im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2022 bis 2025 (Anlage III zur Verwaltungsvorlage), die Entwicklung der Differenzierten Umlage „Abrechnung Stadt Aachen“ (Anlage IV zur Verwaltungsvorlage) sowie die Entwicklung der Ausgleichsrücklage (Anlage V zur Verwaltungsvorlage) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2022, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

  1. Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2022 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

a.       weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2022 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

b.       mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2022 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und pandemiebedingten Entwicklung, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

  1. Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 17.345.500 Euro hergestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2022 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren. 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei die Ratsmitglieder Medic und Moll nicht an der Abstimmung teilgenommen haben: