Sitzung: 15.09.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: 303/21
- Das im Rahmen der Benehmensherstellung
gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 04.08.2021 zur
Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2022
(Anlage II zur Verwaltungsvorlage), die im weiteren Planungsverlauf nochmals
modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2022 bis 2025 (Anlage III zur
Verwaltungsvorlage), die Entwicklung der Differenzierten Umlage
„Abrechnung Stadt Aachen“ (Anlage IV zur Verwaltungsvorlage) sowie die
Entwicklung der Ausgleichsrücklage (Anlage V zur Verwaltungsvorlage)
werden zur Kenntnis genommen.
- Den Ausführungen zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2022, der
kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten
Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
- Auf der Grundlage der vorgenannten
Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine
Städteregionsumlage 2022 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen
aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
Eckdatenpapier für den Haushalt 2022 ergebende Verschlechterungen sind über
entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch
Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;
b.
mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2022 sowie der Mittelfristigen
Finanzplanung bis 2025 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und
pandemiebedingten Entwicklung, den fortschreitenden (freiwilligen)
Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und
Sachkosten zu beenden.
- Das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in
Höhe von 17.345.500 Euro hergestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im
Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2022
gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der
StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den
weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu
informieren.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei die Ratsmitglieder Medic und Moll nicht an der Abstimmung teilgenommen haben: