Sitzung: 29.06.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 207/21
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 der
Verwaltungsvorlage) abgewogen.
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplanes 273 – Hover Mühlenfeld – (Anlagen 2 und 3 der
Verwaltungsvorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: