Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschlossen einstimmig
1.
die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten
Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung der
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022. Diese stellt die
Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen
zum 15.03.2021 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW). In Abstimmung
mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2021/2022 für
unter 3-jährige Kinder 464 und 1.816 für über 3-jährige Kinder mit öffentlichen
Mitteln geförderte Plätze vorgehalten. Das Angebot für unter 3-jährige Kinder
wird ergänzt durch insgesamt 260 Plätze in der Kindertagespflege (220 U3 und 40
Ü3), die von insgesamt 57 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden.
2.
die Beantragung und Finanzierung der in der
Sachdarstellung dargelegten 30 Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr
2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden
in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden.
3.
dass alle seit 01.08.2008 investiv geförderten
U3-Betreuungsplätze vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.