Betreff
Jugendhilfeplan, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2021 - 2022
Vorlage
096/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

 

1.       die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2021 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW). In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2021/2022 für unter 3-jährige Kinder 464 und 1.816 für über 3-jährige Kinder mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze vorgehalten. Das Angebot für unter 3-jährige Kinder wird ergänzt durch insgesamt 260 Plätze in der Kindertagespflege (220 U3 und 40 Ü3), die von insgesamt 57 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden.

2.       die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten 30 Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden.

3.       dass alle seit 01.08.2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.

 


 

1.       Notwendigkeit der Beschlussfassung

 

Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden. Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung der Jugendhilfeplanung, § 80 SGB VIII, im Rahmen der durch den Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, und für die Vorberatung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 u. 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Abs. 1 und 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz -KiBiz) zuständig.

 

Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfeplanung die von ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2021/2022 gemeldet. Diese wurden nach den erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen.

 

Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle am 01.08.2020 seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 Praktikumsplätze durch das Land mit Pauschalen finanziert. Auch diese müssen zum 15.03. für das jeweils folgende Kindergartenjahr beim Land beantragt werden.

 

 

2.       Planung für das Kindergartenjahr 2021/2022

 

Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2021/2022, möglichst ab 01.08.2021, nachfolgende Betreuungsplätze zusätzlich geschaffen werden:

 

Träger

Einrichtung mit Anschrift

Zu schaffende Betreuungsplätze

BKJ der Stadt Eschweiler

Villa Kunterbunt
Weierstraße 6

20 bis 25 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren durch Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe des Typs III

BKJ der Stadt Eschweiler

Naturkita

20 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren des Typs III b

BKJ der Stadt Eschweiler

Kita Neubau Florianweg

60 Betreuungsplätze für Kinder von 2 – 6 Jahren

 

Im Vergleich zum Jugendhilfeplan 2020/2021 ergeben sich folgende Abweichungen:

 

·         Den in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 aufgeführten Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Dechant-Kirschbaum-Straße kann erst zu Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 realisiert werden. Im Anschluss hieran werden die Kindergartengruppen aus der Containeranlage der BKJ Kindertageseinrichtung Jahnstraße in die neue Einrichtung übernommen.

·         Die bauliche Erweiterung des Familienzentrums St. Marien hat sich ebenfalls verzögert. Hier wird voraussichtlich eine Übergangsgruppe ihren Betrieb zum 01.03.2021 aufnehmen. Die zweite Gruppe kann ihren Betrieb jedoch erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich zum 01.08.2022 aufnehmen.

·         Die für den Stadtteil Weisweiler (vorgesehener Standort Max-Planck-Straße) geplante zusätzliche fünfzügige Kindertageseinrichtung kann nicht umgesetzt werden.

·         Zum mittelfristig geplanten Projekt „Rathausquartier“ ist derzeit keine Aussage möglich.

·         Weitere Neubauten sind für die nächsten Jahre geplant. Konkrete Angaben hierzu werden spätestens im Rahmen der Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023 erfolgen.

 

 

Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu § 33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel auch miteinander kombiniert werden.

 

Gruppenformen nach KiBiz sind:

 

Gruppenform I: 20   Betreuungsplätze für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25,

                                35 oder 45 Stunden

Gruppenform II: 10  Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35 oder 45 Stunden

Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 oder

                                35 Stunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Stunden

 

 

3.       Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen

 

Gemäß § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das Land gefördert.

 

In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:

 

Schülerinnen und Schüler im

ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

zweiten Ausbildungsjahr
„piA 2“

dritten Ausbildungsjahr
„piA 3“

Berufspraktikum

 

 

8.000,00 Euro

4.000,00 Euro

4.000,00 Euro

4.000,00 Euro

 

 

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze zur Förderung beantragt.

 

Schülerinnen und Schüler im

ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

zweiten Ausbildungsjahr
„piA 2“

dritten Ausbildungsjahr
„piA 3

Berufspraktikum

 

11

10

0

9

 

 


 

Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft tretenden „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“. Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (§ 32 und § 38).

 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege-. 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2021

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

12.970.800,00 Euro

43212400

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

837.200,00 Euro

43212410

Elternbeiträge städt. Kindergärten

668.000,00 Euro

41413100

LZW Kindergarten Sprachförderkurse

0,00 Euro

41413400

LZW Familienzentren

545.750,00 Euro

41410010

LZW Kindertagespflege

325.350,00 Euro

42110310

Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII

113.900,00 Euro

 

 

Aufwand:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2021

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTa

13.288,550,00 Euro

53118340

Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten

11.133.650,00 Euro

53118120

Zuschüsse Zweites beitragsfreies Kindergartenjahr

700.000,00 Euro

53118150

Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten

1.872.600,00 Euro

53118230

Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren

545.750,00 Euro

53118240

Weiterleitung Landeszuschüsse Sprachförderung

0,00 Euro

53320100

Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

2.513.700,00 Euro

 

 

 

 


Keine.