Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1.
die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten
Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung der
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022. Diese stellt die
Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen
zum 15.03.2021 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW). In Abstimmung
mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2021/2022 für
unter 3-jährige Kinder 464 und 1.816 für über 3-jährige Kinder mit öffentlichen
Mitteln geförderte Plätze vorgehalten. Das Angebot für unter 3-jährige Kinder
wird ergänzt durch insgesamt 260 Plätze in der Kindertagespflege (220 U3 und 40
Ü3), die von insgesamt 57 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden.
2.
die Beantragung und Finanzierung der in der
Sachdarstellung dargelegten 30 Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr
2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden
in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden.
3.
dass alle seit 01.08.2008 investiv geförderten
U3-Betreuungsplätze vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.
1.
Notwendigkeit
der Beschlussfassung
Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden. Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung der Jugendhilfeplanung, § 80 SGB VIII, im Rahmen der durch den Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, und für die Vorberatung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 u. 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Abs. 1 und 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz -KiBiz) zuständig.
Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfeplanung die von ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2021/2022 gemeldet. Diese wurden nach den erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen.
Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle am 01.08.2020 seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 Praktikumsplätze durch das Land mit Pauschalen finanziert. Auch diese müssen zum 15.03. für das jeweils folgende Kindergartenjahr beim Land beantragt werden.
2.
Planung
für das Kindergartenjahr 2021/2022
Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2021/2022, möglichst ab 01.08.2021, nachfolgende Betreuungsplätze zusätzlich geschaffen werden:
Träger |
Einrichtung mit Anschrift |
Zu schaffende Betreuungsplätze |
BKJ der Stadt Eschweiler |
Villa Kunterbunt |
20 bis 25 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren durch Erweiterung
der Einrichtung um eine Gruppe des Typs III |
BKJ der Stadt Eschweiler |
Naturkita |
20 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren des Typs III b |
BKJ der Stadt Eschweiler |
Kita Neubau Florianweg |
60 Betreuungsplätze für Kinder von 2 – 6 Jahren |
Im Vergleich zum Jugendhilfeplan 2020/2021 ergeben sich folgende Abweichungen:
· Den in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 aufgeführten Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Dechant-Kirschbaum-Straße kann erst zu Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 realisiert werden. Im Anschluss hieran werden die Kindergartengruppen aus der Containeranlage der BKJ Kindertageseinrichtung Jahnstraße in die neue Einrichtung übernommen.
· Die bauliche Erweiterung des Familienzentrums St. Marien hat sich ebenfalls verzögert. Hier wird voraussichtlich eine Übergangsgruppe ihren Betrieb zum 01.03.2021 aufnehmen. Die zweite Gruppe kann ihren Betrieb jedoch erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich zum 01.08.2022 aufnehmen.
· Die für den Stadtteil Weisweiler (vorgesehener Standort Max-Planck-Straße) geplante zusätzliche fünfzügige Kindertageseinrichtung kann nicht umgesetzt werden.
· Zum mittelfristig geplanten Projekt „Rathausquartier“ ist derzeit keine Aussage möglich.
· Weitere Neubauten sind für die nächsten Jahre geplant. Konkrete Angaben hierzu werden spätestens im Rahmen der Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023 erfolgen.
Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu § 33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel auch miteinander kombiniert werden.
Gruppenformen nach KiBiz sind:
Gruppenform I: 20 Betreuungsplätze für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25,
35 oder 45 Stunden
Gruppenform II: 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35 oder 45 Stunden
Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 oder
35 Stunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Stunden
3.
Praktikumsplätze
von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen
Gemäß § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das Land gefördert.
In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:
Schülerinnen
und Schüler im |
|||
ersten
Ausbildungsjahr „piA 1“ |
zweiten
Ausbildungsjahr |
dritten
Ausbildungsjahr |
Berufspraktikum |
8.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
4.000,00 Euro |
Für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze zur Förderung beantragt.
Schülerinnen
und Schüler im |
|||
ersten
Ausbildungsjahr „piA 1“ |
zweiten
Ausbildungsjahr |
dritten
Ausbildungsjahr |
Berufspraktikum |
11 |
10 |
0 |
9 |
Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft tretenden „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“. Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (§ 32 und § 38).
Die Kindpauschalen
(Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler,
durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen
Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden
Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege-.
Ertrag:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2021 |
41413000 |
LZW Betriebskosten Kindergarten |
12.970.800,00
Euro |
43212400 |
Elternbeiträge Kindergärten freie Träger |
837.200,00
Euro |
43212410 |
Elternbeiträge städt. Kindergärten |
668.000,00
Euro |
41413100 |
LZW Kindergarten Sprachförderkurse |
0,00 Euro |
41413400 |
LZW Familienzentren |
545.750,00
Euro |
41410010 |
LZW Kindertagespflege |
325.350,00
Euro |
42110310 |
Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII |
113.900,00
Euro |
Aufwand:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2021 |
53118180 |
Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTa |
13.288,550,00
Euro |
53118340 |
Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten |
11.133.650,00
Euro |
53118120 |
Zuschüsse Zweites beitragsfreies Kindergartenjahr |
700.000,00
Euro |
53118150 |
Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten |
1.872.600,00
Euro |
53118230 |
Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren |
545.750,00
Euro |
53118240 |
Weiterleitung Landeszuschüsse Sprachförderung |
0,00 Euro |
53320100 |
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII |
2.513.700,00
Euro |
Keine.