Gremium: Beirat für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe, Behindertenbeirat

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt der Verwaltungsvorlage wurde vom Beirat für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe zur Kenntnis genommen.

 


Herr Handels erläuterte mittels einer Präsentation, welche der Niederschrift als ANLAGE 1 beigefügt ist, die verschiedenen Aspekte des barrierefreien Bauens im Bereich von Straßen und Bushaltestellen.

 

SkB Steins bat um folgende Informationen zum Sachverhalt:

-    Ist eine Beleuchtung des Weges geplant?

-    Wird es ein Geländer bzw. einen Handlauf geben?

-    Steht die Mauer, durch die der Durchbruch erfolgen soll, unter Denkmalschutz?

 

Von SkE Droßel wurde angefragt, ob der Weg ein Leitsystem für sehbehinderte Menschen erhalten wird.

 

Die zuständige Fachdienststelle teilte hierzu folgendes mit:

 

zu 1: Beleuchtung

Dieses Thema wurde mit der Kirchengemeinde besprochen und darauf hingewiesen, dass eine Beleuchtung für die Friedhofsbesucher nicht erforderlich sei, da der Friedhof in der Nacht geschlossen ist. Gleichwohl könnte aber eine Beleuchtung für Kirchenbesucher z.B. bei Abendmessen erforderlich werden; dies wäre aber dann eine Angelegenheit der Kirche. Die Vertreter der Kirchengemeinde teilten hierzu mit, dass an der Kirche, besonders am Seitenschiff, welches zum Friedhof bzw. zum barrierefreien Zugang "zeigt", eine Außenbeleuchtung vorhanden ist, die ausreicht den Weg auszuleuchten.

 

zu 2: Handlauf

Handläufe sind an den beiden Rampen vorgesehen.

 

zu 3: Denkmalschutz

Die Friedhofsmauer steht unter Denkmalschutz. Für den Mauerdurchbruch wurde deshalb das Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde hergestellt. Die UBD hat der Maßnahme mit Auflagen/Hinweisen zugestimmt.

 

zu 4: Leitsystem für Sehbehinderte

Ein Leitsystem für Sehbehinderte ich nicht vorgesehen.