Betreff
Barrierefreier Zugang zur katholischen Kirche und zum Friedhof in Weisweiler
Vorlage
378/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme gemäß der Sachverhaltsdarstellung umzusetzen (=Wegfall der Rampe an der Severinstraße).

 


 

Zum Thema barrierefreie Zuwegung zum Friedhof und zur Kirche in Weisweiler wurde unter anderem mit Verwaltungsvorlagen 127/19 und 291/19 berichtet. Darüber hinaus wurde über die Beschlusskontrollen in jeder PLUBA-Sitzung über den aktuellen Sachstand informiert. Zuletzt am 03.09.2020 mit dem Hinweis, dass „die Kosten für die Maßnahme nicht bei rd. 25.000 €, sondern bei rd. 40.000 € liegen werden. Da die Hälfte der Kosten von der Kirche übernommen werden soll, wird  eine erneute Abstimmung mit der Kirchengemeinde erforderlich“.

 

Die bisherigen Überlegungen für eine Barrierefreiheit zur Kirche und zum Friedhof gingen zunächst davon aus, dass diese relativ einfach

 

1.       über eine Rampe von der Severinstraße auf das Schulhofgelände und von da aus

2.       über einen Mauerdurchbruch vom Schulhofgelände zum Friedhof

 

erreicht werden kann. Für diese Maßnahme wurden im Vorfeld rd. 22.000 € bis 25.000 € veranschlagt.

 

Nach Vorliegen der Höhennivellements und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben für barrierefreies Bauen gestaltet sich die Maßnahme jedoch aufwendiger als ursprünglich angenommen:

 

Da der Friedhof rd. 0,5 Meter tiefer als der Schulhof liegt, genügt es an dieser Stelle nicht, nur einen Durchgang (Mauerdurchbruch) zu schaffen, sondern es wird zusätzlich eine Rampe erforderlich, die mit einer Absenkung auf dem Schulhofgelände einhergeht.

 

Noch etwas aufwendiger gestaltet sich im weiteren Verlauf der Übergang vom Friedhof zur Kirche. Durch den dort vorhandenen Höhenunterschied wird hier eine noch längere Rampe erforderlich. Die Lage und die Größe der einzelnen Rampen sowie die Wegeführung sind im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage 1).

 

Die Kosten für die drei Rampen (Rampe 1: Severinstr. zum Schulhof, Rampe 2: Schulhof zum Friedhof und Rampe 3: Friedhof zur Kirche) und dem Mauerdurchbruch werden mit rd. 40.000 € veranschlagt.

 

Diese neue Planungs-, aber vor allem die Kostensituation wurde am 05.10.2020 mit Vertretern der Kirchengemeinde vor Ort besprochen. Als Ergebnis dieser Besprechung konnte festgehalten werden, dass sowohl die Vertreter der Kirchengemeinde als auch die Vertreter der Verwaltung der Auffassung waren, dass auf die erste Rampe von der Severinstraße hoch zum Schulhof verzichtet werden kann, da alleine schon die Severinstraße  durch das starke Gefälle nicht barrierefrei ist (siehe Anlage 2). Vor diesem Hintergrund und unter gleichzeitiger Berücksichtigung, dass viele gehbehinderte Friedhofs- und Kirchbesucher(innen) ohnehin mit dem PKW zur Severinstraße fahren/gefahren werden, erscheint es vertretbar, die erste Rampe wegfallen zu lassen und statt dessen im vorderen Bereich des Schulhofes drei Behindertenparkplätze einzurichten.

 

Durch den Wegfall der ersten Rampe von der Severinstraße hoch zum Schulhof würde sich anstatt der  veranschlagten 40.000 € folgende neue Kostensituation (brutto) ergeben:

 

-          Mauerdurchbruch einschl. Tor :                                                      ca. 6.000 €

-          Rampe vom Schulhof zum Friedhof:                                             ca. 6.000 €

-          Rampe vom Friedhof zur Kirche:                                                  ca.12.000 €

              Summe:                                                                                 ca. 24.000 €.

 

Sofern der Vorschlag  der Verwaltung und der Kirchengemeinde (Wegfall der ersten Rampe an der Severinstr.; statt dessen Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf dem Schulhofgelände) Zustimmung findet, könnte die Maßnahme ausgeschrieben, der Vertrag mit der Kirchengemeinde (hälftige Kostenbeteiligung, Verkehrssicherungspflicht) abgeschlossen und die Maßnahme im nächsten Jahr realisiert werden.

 

 

 

 


 

Die Kosten für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme werden auf rd. 24.000 € geschätzt. Diese Mittel wurden im Haushaltspan 2021 unter dem Produkt 011111203 (Technisches Gebäudemanagement), Sachkonto 52421620 (Unterhaltung bauliche Anlagen Friedhöfe), Kostenstelle 60100000, angemeldet. Die Hälfte der Kosten übernimmt die Kirchengemeinde.


 

Im Rahmen der Planung und der Bauausführung wird Personal bei Abt. 660 (Straßenbau und Verkehr) gebunden.