Die Verwaltung wird
beauftragt, die Maßnahme gemäß der Sachverhaltsdarstellung umzusetzen (=Wegfall
der Rampe an der Severinstraße).
Zum Thema barrierefreie Zuwegung zum Friedhof und zur Kirche in
Weisweiler wurde unter anderem mit Verwaltungsvorlagen 127/19 und 291/19
berichtet. Darüber hinaus wurde über die Beschlusskontrollen in jeder
PLUBA-Sitzung über den aktuellen Sachstand informiert. Zuletzt am 03.09.2020
mit dem Hinweis, dass „die Kosten für die Maßnahme nicht bei rd. 25.000 €,
sondern bei rd. 40.000 € liegen werden. Da die Hälfte der Kosten von der Kirche
übernommen werden soll, wird eine
erneute Abstimmung mit der Kirchengemeinde erforderlich“.
Die bisherigen Überlegungen für eine Barrierefreiheit zur Kirche und
zum Friedhof gingen zunächst davon aus, dass diese relativ einfach
1. über eine Rampe von der
Severinstraße auf das Schulhofgelände und von da aus
2. über einen Mauerdurchbruch vom
Schulhofgelände zum Friedhof
erreicht werden kann. Für diese Maßnahme wurden im Vorfeld rd. 22.000 €
bis 25.000 € veranschlagt.
Nach Vorliegen der Höhennivellements und unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der Vorgaben für barrierefreies Bauen gestaltet sich die
Maßnahme jedoch aufwendiger als ursprünglich angenommen:
Da der Friedhof rd. 0,5 Meter tiefer als der Schulhof liegt, genügt es
an dieser Stelle nicht, nur einen Durchgang (Mauerdurchbruch) zu schaffen,
sondern es wird zusätzlich eine Rampe erforderlich, die mit einer Absenkung auf
dem Schulhofgelände einhergeht.
Noch etwas aufwendiger gestaltet sich im weiteren Verlauf der Übergang
vom Friedhof zur Kirche. Durch den dort vorhandenen Höhenunterschied wird hier
eine noch längere Rampe erforderlich. Die Lage und die Größe der einzelnen
Rampen sowie die Wegeführung sind im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage
1).
Die Kosten für die drei Rampen (Rampe 1: Severinstr. zum Schulhof,
Rampe 2: Schulhof zum Friedhof und Rampe 3: Friedhof zur Kirche) und dem
Mauerdurchbruch werden mit rd. 40.000 € veranschlagt.
Diese neue Planungs-, aber vor allem die Kostensituation wurde am
05.10.2020 mit Vertretern der Kirchengemeinde vor Ort besprochen. Als Ergebnis
dieser Besprechung konnte festgehalten werden, dass sowohl die Vertreter der
Kirchengemeinde als auch die Vertreter der Verwaltung der Auffassung waren,
dass auf die erste Rampe von der Severinstraße hoch zum Schulhof verzichtet
werden kann, da alleine schon die Severinstraße
durch das starke Gefälle nicht barrierefrei ist (siehe Anlage 2). Vor
diesem Hintergrund und unter gleichzeitiger Berücksichtigung, dass viele
gehbehinderte Friedhofs- und Kirchbesucher(innen) ohnehin mit dem PKW zur
Severinstraße fahren/gefahren werden, erscheint es vertretbar, die erste Rampe
wegfallen zu lassen und statt dessen im vorderen Bereich des Schulhofes drei
Behindertenparkplätze einzurichten.
Durch den Wegfall der ersten Rampe von der Severinstraße hoch zum
Schulhof würde sich anstatt der
veranschlagten 40.000 € folgende neue Kostensituation (brutto) ergeben:
-
Mauerdurchbruch einschl. Tor :
ca. 6.000 €
-
Rampe vom Schulhof zum Friedhof: ca. 6.000 €
-
Rampe vom Friedhof zur Kirche: ca.12.000 €
Summe: ca.
24.000 €.
Sofern der
Vorschlag der Verwaltung und der
Kirchengemeinde (Wegfall der ersten Rampe an der Severinstr.; statt dessen
Einrichtung von Behindertenparkplätzen auf dem Schulhofgelände) Zustimmung
findet, könnte die Maßnahme ausgeschrieben, der Vertrag mit der Kirchengemeinde
(hälftige Kostenbeteiligung, Verkehrssicherungspflicht) abgeschlossen und die
Maßnahme im nächsten Jahr realisiert werden.
Die Kosten für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme werden auf rd. 24.000 € geschätzt. Diese Mittel wurden im Haushaltspan 2021 unter dem Produkt 011111203 (Technisches Gebäudemanagement), Sachkonto 52421620 (Unterhaltung bauliche Anlagen Friedhöfe), Kostenstelle 60100000, angemeldet. Die Hälfte der Kosten übernimmt die Kirchengemeinde.
Im Rahmen der Planung und der Bauausführung wird Personal bei Abt. 660 (Straßenbau und Verkehr) gebunden.