Sitzung: 17.02.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 018/21
I. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
und § 4a Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen
(Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend
der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III. Der Bebauungsplan 206 – Industrie und
Gewerbepark VII – (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage
4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: