I.        Die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11 – Westlich Robert-Koch-Straße - gemäß der in der Anlage 1, rechte Seite dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.      Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

III.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

IV.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11 - Westlich Robert-Koch-Straße - (Anlage 4) mit Begründung (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Widell gab an, dass zukünftig in die Bebauungspläne eine Empfehlung zur Dachbegrünung und zum Bau von PV-Anlagen mit aufgenommen werden solle. 


Der folgende Beschluss wurde einstimmig gefasst: