Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

I.             Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Auf Nachfragen erwiderte Herr TB Gödde, dass es kein adäquates Grundstück, bedauerlicherweise auch nicht auf der westlichen Seite der Jülicher Straße gäbe. Man müsse ja viele Faktoren hier berücksichtigen und daher gäbe es zu dem vorgeschlagenen Standort keine Alternativen. Zur Schaffung von Ersatzparkplätzen würde der Restparkplatz zunächst optimiert. Bei großem Besucherandrang stünden auch noch die Parkplätze am Blausteinsee zur Verfügung, man würde aber noch nach weiteren Ausgleichsflächen suchen. Mit den dort ansässigen Sportvereinen sei bereits gesprochen worden und diese würden die Planung mittragen. 


Bei einer Enthaltung (AfD) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag zu: