Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte den anwesenden Ausschussmitgliedern mit, dass im Vorfeld zur Sitzung noch zwei weitere Anträge von Institutionen auf Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss eingegangen seien, zum einen vom Malteser Hilfsdienst e.V.  und zum anderen von der Arbeitsgemeinschaft (AG) der Fachkräfte in der Kindertagespflege. Vor diesem Hintergrund schlage die Verwaltung eine Erweiterung des § 5 um Buchstabe n) vor.

 

Die Ausschussmitglieder erhielten Gelegenheit, Fragen zur Satzung zu stellen bzw. zu diskutieren.

 

Unter Berücksichtigung der im Nachgang zum Besetzungsverfahren eingereichten Anträge auf Mitgliedschaft/Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss (Malteser Hilfsdienst e.V. sowie der AG der Fachkräfte der Kindertagespflege) stimmte der Jugendhilfeausschuss der Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler einschließlich der Erweiterung unter

 

§ 5 – Beratende Mitglieder

 

(1)   

 

n) bis zu zwei weitere sachkundige Vertreterinnen/Vertreter, die vom Rat nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der GO NRW gewählt werden.

 

(2)    Für die Mitglieder c) bis n) ist je eine persönliche Vertreterin/ein persönlicher Vertreter zu bestellen

 

einstimmig zu.

Dem Vorschlag von Frau RM Pieta, § 4 letzter Satz („Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.“) in „Ziel ist ein paritätisches Geschlechterverhältnis“ zu ändern, stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ebenfalls einstimmig zu.

 

Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte neue Satzung wurde unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Änderungen einstimmig beschlossen.