I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.      Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 123 – Maarfeld - (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 


Herr RM Widell erkundigte sich nach den Ausführungen der Verwaltung bei der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden zum Thema Artenschutz, die etwas irritierend seien.

 

Herr Dr. Hartlich berichtete, dass die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt sei und diese im Rahmen der Offenlage den Behörden zur Verfügung gestellt werde.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: