1.       Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09. November 2020 zur Verfügung gestellten Unterlagen zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2021 (Anlagen I – IV zur Verwaltungsvorlage) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2021, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2021 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

  1. die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2021 auf 194 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,7 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken;

 

  1. weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2021 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2021 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

 

  1. mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2021 sowie mit der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und pandemiebedingten Entwicklung sowie auf mögliche Veränderungen am Zinsmarkt, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden;

 

  1. die Gremienbeschlüsse über die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten gemeinsam mit der Stadt Aachen umzusetzen und bis spätestens zur Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 abzuschließen.

 

4.       Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 17.783.875 € hergestellt mit der Maßgabe, nochmals eine umlagereduzierende Kostenoptimierung zu überprüfen bzw. eine planbarere Verteilung ohne Belastungsspitzen über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum herbeizuführen.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2021 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: