1.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

2.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 273 – Hovener Mühlenfeld – (Anlage 2 und 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Her SKB Lutter wies darauf hin, dass dies ein empfindliches Gebiet sei und erkundigte sich nach Kompensationsmaßnahmen.

 

Herr Gödde erwiderte, dass bei Eingriffen in Grünflächen immer Kompensationsmaßnahmen erforderlich seien, die über städtebauliche Verträge gesichert werden.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: