1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

2.       Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Frau RM Grafen erklärte die Zustimmung seitens der CDU, da die Elektromobilität gefördert und ein sozial engagiertes Unternehmen unterstützt werde.

 

Herr RM Cremer stimmte der Vorlage seitens der BASIS auch zu, wies jedoch auf die allgemeinen Umweltrisiken hinsichtlich der Akku-Produktion hin.

 

Herr RM Widell erklärte auch seine Zustimmung, erkundigte sich jedoch, warum die Hinweise der Umweltverbände nur zur Kenntnis genommen würden und noch nicht berücksichtigt.

 

Herr Schoop erklärte, dass die sehr konkreten Hinweise der Umweltverbände erst im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden würden, jedoch nicht schon auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: