Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 2
Vorlage: 244/20
I. Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlagen 1 und 1A zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage) abgewogen.
III. Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV. Der
Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A bis 4C zur
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
RM Schlenter verwies auf seinen Antrag aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 03.09.2020, im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes die Festsetzung der Bebauung von jeweils 2 möglichen Wohneinheiten auf eine Wohneinheit abzuändern.
Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: