I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlagen 1 und 1A zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

III.        Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.        Der Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A bis 4C zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


RM Schlenter verwies auf seinen Antrag aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 03.09.2020,  im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes die Festsetzung der Bebauung von jeweils 2 möglichen Wohneinheiten auf eine Wohneinheit abzuändern.


Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: