Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 304/20
I. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3
Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten
Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
III. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 263 -
Ringofengelände – (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gem. §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur
Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: