I.      Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

 

II.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.  Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 263 - Ringofengelände – (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: