Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 2
Vorlage: 189/20
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (Anlage 3, 4 und 5 zur
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 6 zur Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: