I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

III.       Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.      Der Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (Anlage 3, 4 und 5 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: