I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.       Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.      Der Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (Anlage 3, 4 und 5) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Göbbels  führte eingangs aus, dass der 2016 von der FDP beantragte Kreisverkehr an der L223 damals abgelehnt worden sei.

 

Herr RM Widell erklärte, dass Bündnis 90/Die Grünen aufgrund einer nach seiner Auffassung fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung, der Lage des Spielplatzes am Rand des Wohngebietes und der (an den Spielplatz) angrenzenden Notzufahrt nicht zustimmen würden.

 

Herr SKE Leusch ergänzte dahingehend, dass St. Jöris mittlerweile im Regionalplan als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen werden müsste.

 

Herr Gödde erwiderte, dass dies aufgrund der geringen Einwohnerzahl von der Bezirksregierung abgelehnt werde.

 

Frau RM Leonhardt erklärte seitens der SPD die Zustimmung zu dem Projekt, da das Baugebiet gut für St. Jöris sei und der Kreisverkehr aufgrund der bisherigen Verkehrsführung als Unfallschwerpunkt ebenfalls notwendig sei.

 

Herr RM Göbbels ergänzte abschließend, dass das Verbot von sog. „Schottergärten“ im Bebauungsplan in Hinblick auf die dortige gute Bodenqualität sehr positiv zu werten sei. 


Bei einer Nein-Stimme (RM Widell) und 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: