I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlagen 1 und 1A) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.        Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.        Der Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A bis 4C) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Schlenter führte aus, dass seitens der CDU Bedenken bzgl. der Verkehrssituation bei einer Erschließung über die Von-Bongart-Straße bestehen würden. Er wiederholte daraufhin seinen Kompromissvorschlag, wonach im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes die Festsetzung der Bebauung von jeweils 2 möglichen Wohneinheiten auf 1 Wohneinheit abgeändert werden sollte.

 

Herr RM Widell erkundigte sich, wie sich eine solche Änderung rechtlich auswirken würde. Herr Gödde erläuterte, dass bei einer Änderung der textlichen Festsetzung in diesem Fall keine erneute Offenlage nötig sei.

 

Frau RM Leonhardt äußerte grundsätzliches Verständnis für den Vorschlag der CDU, wies jedoch darauf hin, dass bei einer möglichen Bebauung mit 2 Wohneinheiten eine flexiblere Bebauung, insbesondere hinsichtlich von Mehrgenerationenwohnen, möglich sei.

 

Herr Avors. Kenziora stellte daraufhin den Antrag der CDU zur Änderung der textlichen Festsetzung auf 1 Wohneinheit im südlichen Teil des Plangebietes zur Abstimmung:

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 12 Nein-Stimmen von SPD, UWG und Die Linke bei 6 Ja-Stimmen von CDU und FDP sowie einer Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

Herr RM Göbbels erkundigte sich nach den finanziellen Auswirkungen des Verkaufs. Herr Gödde führte aus, dass durch den eigentlichen Verkauf der Grundstücke mit einem Gewinn zu rechnen ist, die zu bauende Rampe/Stützwand im Kreuzungsbereich der Von-Bongart-Straße aber zur Erschließung des Baugebietes noch kostenmäßig umzulegen sei.

 

Abschließend erläuterte Herr Gödde auf die Frage von Herrn RM Widell, welche Erschließungsanlage die Bewohner wahrscheinlich nutzen würden, dass davon ausgegangen wird, dass hauptsächlich voraussichtlich die Straße „Knippmühle“ genutzt werden wird.    


Bei einer Nein-Stimme (RM Widell) und 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: