I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                 Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird erneut beschlossen.

 


Herr RM Widell erklärte, dass er mit der Erschließung über die Von-Bongart-Straße aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nicht einverstanden sei. 


Bei einer Nein-Stimme (RM Widell) und 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: