Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 132 – Burgbusch – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr RM Widell wies darauf hin, dass im fraglichen Gebiet nur wenige Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen würden und fragte gleichzeitig nach, ob die angrenzenden Anwohner überhaupt mit einer Erschließung einverstanden seien.

Dies wurde von Herrn Gödde bejaht.

 

Herr RM Göbbels fragte nach der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes auf der Karte. Herr Gödde erklärte, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus städtebaulichen Gründen den gesamten Blockinnenbereich umfasse. 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: