I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                 Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans – Östlich Hehlrath - (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird erneut beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: