Beschluss: verpflichtet

Die Stellvertreter der Bürgermeisterin wurden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister/in nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”

 

Die Erklärung konnte durch religiöse Beteuerung mit den Worten:

 

“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”

 

bekräftigt werden.

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.