Beschluss: zur Kenntnis genommen

SB Frau Inge Wiese fragte nach, ab welcher Anzahl von Schülerinnen und Schülern (SuS) eine Inklusionshilfe gestellt würde.

SL Frau Sabine Allelein beantwortete die Frage damit, dass es nicht von der Anzahl der SuS abhänge. Die Unterstützung soll möglichst für alle SuS gelten; vorrangig den Kindern, welche Bedarf an Einzelgesprächen haben oder in einer besonderen familiären Situation seien, welche Auffälligkeiten vorweisen, die aber keinen Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten.

SE Frau Mariethres Kaleß bat darum, in einer der nächsten Schulausschusssitzungen darüber von den entsprechenden Personen (Kobsi, Schulsozialarbeiter, Schulbegleiter usw.) berichten zu lassen.

AV Schultheis teilte daraufhin mit, dass dies in einer gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses nach neuer Konstituierung erfolgen könne.

SL des Städt. Gymnasiums, Herr Winfried Grunewald merkte hierzu an, dass man bezgl. der Berichterstattung im Ausschuss auch die weiterführenden Schulen berücksichtigen solle.