I.           Die Änderung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes 263 - Ringofengelände - gemäß der in der Anlage 1, rechte Seite dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.       Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 263 – Ringofengelände –  (Anlage 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 


Der Planungs-,  Umwelt- und Bauausschuss fasste den nachstehend Beschluss einstimmig: