Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 26

Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied Peters

am

02.04.2020

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Dringliche Entscheidung

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Erweiterungsmaßnahme an der KGS Bohl auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderungen und der als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügten Planung fortzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbauarbeiten und bauliche Erweiterungsmaßnahmen an der KGS Eduard-Mörike wie im Sachverhalt ausgeführt, fortzuführen.
  3. Die auf der Grundlage der bisherigen Schulentwicklungsplanung und der aktuellen Anmeldezahlen an den Eschweiler offenen Ganztagsgrundschulen ausweislich der Sachverhaltsschilderungen zu erwartende Entwicklung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Fachausschüsse zeitnah über sich ggf. abzeichnenden Handlungsbedarf informiert werden
  4. Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen, die sich auf künftige Haushaltsjahre beziehen, sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltaufstellungsverfahren  2021 anzumelden.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

02.04.2020

 

 

 

gez. Bertram

 

gez. Peters

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: