1. Der Beschluss über die Wahlgebietseinteilung vom 18.09.2018 sowie die Bekanntmachung dessen vom 03.12.2018 (Amtsblatt Nr. 19, 34. Jg., vom 06.12.2018) werden aufgehoben.

 

  1. Der Wahlausschuss nimmt die von der Verwaltung für die einzelnen Wahlbezirke erstellten Berechnungen (inkl. der Zusatzberechnung aufgrund des CDU-Antrages vom 12.02.2020, übersandt mit Schreiben vom 12.02.2020), die die Grundlage für die Wahlbezirkseinteilung darstellen, zur Kenntnis (Anlagen 1 und 2 der Verwaltungsvorlage 417/19).

 

  1. Das Wahlgebiet für die im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird in die im Sachverhalt dargestellten 25 Wahlbezirke eingeteilt mit der Maßgabe, dass die Einteilung im Ortsteil Weisweiler entsprechend dem CDU-Antrag vom 12.02.2020 erfolgt.

 

  1. Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus dem als Anlage 3 (der Verwaltungsvorlage 417/19) beigefügten Straßenverzeichnis und der als Anlage 4 (der Verwaltungsvorlage 417/19) beigefügten Karte, die jeweils entsprechend Ziff. 3 abzuändern sind. Die abgeänderten Anlagen 3 und 4 (der Verwaltungsvorlage 417/19) sind Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung öffentlich bekanntzumachen.

 


Hr. Rehahn gab einen Überblick über die sich bezüglich der Einteilung des Wahlgebietes ergebenen Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften sowie über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW.

 

Der Antrag von RM Widell, dem Vorschlag der Verwaltung aus der Verwaltungsvorlage zu folgen, wurde bei 5 Nein-Stimmen (SPD, CDU) und 2 Ja-Stimmen (RM Widell, Bgm. Bertram) abgelehnt.

 

Der Antrag von RM Kendziora, dem Vorschlag der CDU-Fraktion zu folgen, wurde bei 2 Nein-Stimmen (RM Widell, Bgm. Bertram) und 5 Ja-Stimmen (SPD, CDU) mehrheitlich beschlossen.

 

 


Der Wahlausschuss fasste den nachfolgenden, unter Berücksichtigung des Vorschlags der CDU-Fraktion, geänderten Beschluss einstimmig: