Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

 

           I.          Die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbepark Kinzweiler - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

         II.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr TB Gödde führte aus, dass  der Gewerbepark Kinzweiler ein wichtiger Schritt im Rahmen des Strukturwandels sei. Bevor hier weitere Verfahren und Förderungen angegangen werden können, würde der politische Beschluss  zur Änderung des Flächennutzungsplans benötigt.

 

Herr skB Lutter erkundigte sich, ob der Begründungstext und Zielvorgabe noch weiter runtergebrochen werden könne und wie die Frage der Zufahrt gelöst werden solle.

Herr TB Gödde erwiderte, dass die formulierte Zielvorgabe bisher eine allgemeine Zielvorgabe auf Flächennutzungsplanebene sei, die im weiteren Verfahren ausformuliert werde.

Zum Thema Zufahrt und Verkehrsanbindung werden die notwendigen Gutachten im weiteren Verfahren beauftragt.

 

Auf Nachfrage von RM Spies, wie die Regelung in Puncto Steuereinnahmen etc. aufgrund des Interkommunalen Gewerbegebiets aussehen solle, erwiderte Herr Kamp, es seien bereits Gespräche geführt worden und eine ausgearbeitete öffentlich-rechtliche Vereinbarung solle im Stadtrat am 28.04.2020 vorgelegt werden.

Herr TB Gödde ergänzte hier, dass dieser Gewerbestandort nur entwickelt werden könne, da es sich um ein interkommunal abgestimmtes Gewerbegebiet handele.

 

Herr RM Widell führte aus, dass Eschweiler als Nachhaltigkeitspreisträger hier nicht genügende Grundsätze und Ansprüche umsetzen würde. Es fehle an Ausgleichsflächen, hier könne nicht zugestimmt werden.

 

Herr Kamp entgegnete, hier gehe es um zukunftsfähige Arbeitsplätze, eine Grundsatzentscheidung zur Ausgestaltung des Gebietes werde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Herr TB Gödde ergänzte, dass Nachhaltigkeit nicht nur ökologische Aspekte beinhalte, sondern auch in der Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialem Frieden läge.

 

Herr RM Göbbels zeigte sich erleichtert, dass Eschweiler über solche Flächen verfüge und somit den Strukturwandel aktiv angehen  könne.

 

RM Schlenter betonte ebenfalls, wie gut der Plan für Eschweiler sei und dass man später aufgrund der hervorragenden Lage wirklich eine Auswahl der Ansiedler treffen könne. Er erkundigte sich nach der Zeitschiene und ob hier noch Flächen im Privateigentum wären.

Herr Kamp erwiderte, dass die Gespräche zur Eigentumsbeschaffung anliefen und betonte erneut, hier ginge es um die nachfolgenden Generationen, die Umsetzung werde noch dauern und Geld kosten.

Herr TB Gödde schloss sich an, es ginge heute darum, ein Signal an die Bezirksregierung zu geben. Das Verfahren würde ca. 2 Jahre dauern, parallel würde das Flächennutzungsplanverfahren laufen, dann noch das Bebauungsplanverfahren, so dass ein Beginn voraussichtlich im Jahr  2023 realisiert werden könne. Gerade deshalb müsse nun frühzeitig gehandelt werden.

 

 


Der nachstehende Beschluss wurde bei 1 Gegenstimme (Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN) mit Mehrheit von 18 Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Fraktion Die Linke/Die Piraten) gefasst: