I.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

II.         Der Entwurf des Bebauungsplans 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Wortmeldungen lagen keine vor.


Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss stimmte einstimmig dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: