I.                     Die Aufstellung des Bebauungsplans 301 – Zur Bohler Heide/Bohler Straße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.                   Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr skE Leusch betonte, dass hier ein Ausgleich erfolgen müsse und schlug z.B. eine Streuobstwiese vor.

Herr RM Widell bemängelte die fehlende Ortsrandbegrünung.

 


Bei einer Gegenstimme (Grüne) stimmte der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss mit den 18 Stimmen von SPD; CDU, FDP, UWG, DIE LINKE & Piraten mehrheitlich für den nachstehenden Beschlussentwurf: