Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Hompeschstraße – von Kaiserstraße bis Bismarckstraße - entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben.

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 26.03.2018.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Tagesordnungspunkt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.