I.                     Die öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

II.                   Die 1. Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlagen 1A-D) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 2) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 

 


Es lagen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste den folgenden Beschluss einstimmig: