Sitzung: 19.09.2019 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 236/19
I.
Die
öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
II.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlagen
1A-D) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 2) als Abschlussbegründung hierzu.
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste den folgenden Beschluss einstimmig: