hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
II.
Die 1. Änderung
des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlagen 1A-D)
wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
2) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - hat in der Zeit vom 01.07.2019 bis 09.08.2019 öffentlich ausgelegen. Die StädteRegion Aachen als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Weder von der Öffentlichkeit noch von der StädteRegion Aachen gingen Anregungen oder Hinweise bei der Verwaltung ein.
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - ist als Anlagen
1A-D und seine Begründung als Anlage 2 beigefügt.
Die Bebauungsplanänderung wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Folgende Gutachten wurden bereits im Rahmen des Bebauungsplans 295 -Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße- erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
· Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I),
Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 23.02.2018
· Entwässerungskonzept
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 09.03.2018
· Schalltechnisches Gutachten SI - 18/026/02
Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen, 15.03.2018
· Baugrund- und Altlastenerkundung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen,15.12.2017
· Altlastenuntersuchung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 02.03.2018
Die Verwaltung empfiehlt, die 1. Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlagen 1A-D) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 2) als Abschlussbegründung hierzu.
Die 1. Änderung zum Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - bezieht sich nur auf die Aktualisierung der seit dem 01.01.2019 geltenden aktuellen Rechtsgrundlagen, ansonsten wurde nichts gegenüber der ehemaligen Planung geändert. Das Verfahren wurde von der Stadt Eschweiler durchgeführt, das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.