Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

Der Vorentwurf des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 1 und 2) mit Begründung (Anlage 3) wird gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Esch-weiler zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Schlenter zu einer eventuellen Bürgerversammlung teilte Herr TB Gödde mit, dass bereits zwei Termine mit Anwohnern stattgefunden hätten. Er hob hervor, dass keinerlei KAG-Beitragspflicht der Grundstückseigentümer bestände.

 

Herr RM Braune fragte, ob die Baumaßnahme durch einen Bauträger oder durch Einzelpersonen erfolge und ob Errichtung von Sozialwohnungen in diesem Bereich geplant sei.

 

Herr TB Gödde berichtete, dass die Stadt Eschweiler günstiges Bauland für junge Familien anbieten möchte und in diesem Plangebiet keine Sozialwohnungen geplant seien. Die Bauvorhaben würden durch die Stadt Eschweiler gelenkt; ein Bauträger solle nicht einbezogen werden.

 

Herr RM Widell erkundigte sich danach, wie in einem Baugebiet, welches durch die Stadt Eschweiler vermarktet werde, der Einsatz von Photovoltaik auf den Hausdächern.

 

Hierzu merkte Herr TB Gödde an, dass die Anforderungen der EnEV auch durch andere Maßnahmen erreicht werden könnten; es bestehe kein Zwang zum Bau von Photovoltaikanlagen. Er würde aber eine Errichtung begrüßen.

 

Frau RM Leonhardt begrüßte das Vorhaben, unter anderem auch weil schon das Wohnraumversorgungskonzept wenige Möglichkeiten für Bauwünsche junger Familien im südlichen Stadtgebiet festgestellt habe.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschluss einstimmig zu: