Sitzung: 27.03.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 058/19
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 3 zur
Verwaltungsvorlage).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 10 – Erweiterung Haus Maria, Hehlrath – (Anlage
4 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 7 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: