I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: