Sitzung: 27.03.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 026/19
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10
Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6 zur
Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: