1.  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

2.  Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 263 – Ringofengelände - (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Frau RM Leonhardt erklärte Herr TB Gödde, dass die Fläche des seinerzeit von der SPD (OV West) beantragten Parkplatzes nordöstlich des THW-Geländes nicht Teil des Bebauungsplanes sei. Sobald die Maßnahme an der EÜ (F/R) Burgstraße abgeschlossen sei, könne mit den Planungen zu Ausweichparkplätzen begonnen werden, allerdings seien hier auch die Belange der Feuerwehr zu beachten,


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: