I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 293 - Am Hof - (Anlage 4b) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Schlenter bedankte sich, dass großen Wert auf die Erhaltung der vorhandenen Baudenkmäler im Umfeld der Planung gelegt worden sei. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: