Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Gegen den Antrag auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

  1. Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage im Sinne des § 16 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz wird erteilt.

 


Auf Anfragen der Ausschussmitglieder erläuterte Herr Prinier, dass die hinzukommende Fläche derzeit als Lagerplatz genutzt werde. Eine höhere Staubentwicklung sei nicht zu erwarten, da zum einen die Kapazitätsmengen nicht erhöht würden, es sich hier um eine Modernisierung und nicht um eine Mengenmehrung handele und zudem bei trockenem Wetter eine Bewässerung der Anlage erfolge.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: