hier: Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn
Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz 50
- Gegen den Antrag auf Genehmigung nach §
16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Änderung der Lage der
Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn, bestehen aus
bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
- Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36
BauGB zur Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage im Sinne des
§ 16 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum
Hagelkreuz wird erteilt.
Der Antragsteller hat mit Datum vom 14.12.2018 bei der StädteRegion
Aachen einen Antrag auf Genehmigung der Änderung der Lage der
Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn gemäß § 16
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstück Gemarkung Lohn, Flur
31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz, gestellt.
Inhalte dieses Antrages sind:
- die Erweiterung der Betriebsflächen am
Standort um ca. 4950 m² in westliche Richtung,
- die Erneuerung der vorhandenen
Anlagentechnik der Rostascheaufbereitungsanlage im 1:1-Tausch der Bauteile
und Aufbau auf der Erweiterungsfläche,
- die Umstrukturierung (Verschiebung) der
Flächen der Betriebseinheiten auf dem Grundstück,
- die Errichtung eines neuen Tank- und
Waschplatzes und Aufstellung von verschiedenen, betrieblich genutzten
Containern in Modulbauweise.
Während der Errichtung der Tauschanlage wird die bestehende Anlage bis
zum Umschalttermin weiter betrieben und danach zurückgebaut.
Ziel der Planung ist, dass unter optimaler Ausnutzung der zur Verfügung
stehenden Grundstücksflächen und der vorhandenen Aufbereitungstechnik eine
zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit zur Aufbereitung der
Rostasche erzielt wird.
Gegen die Erweiterung der bestehenden Rostaschenaufbereitungsanlage
bestehen aus planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Daher
soll der StädteRegion Aachen eine positive Stellungnahme zu dem Vorhaben
erteilt werden.
./.
./.