Betreff
Antrag auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn

Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz 50
Vorlage
036/19
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Gegen den Antrag auf Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

  1. Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage im Sinne des § 16 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz wird erteilt.

 


 

Der Antragsteller hat mit Datum vom 14.12.2018 bei der StädteRegion Aachen einen Antrag auf Genehmigung der Änderung der Lage der Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstück Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstück 33, Zum Hagelkreuz, gestellt.

 

Inhalte dieses Antrages sind:

 

  • die Erweiterung der Betriebsflächen am Standort um ca. 4950 m² in westliche Richtung,
  • die Erneuerung der vorhandenen Anlagentechnik der Rostascheaufbereitungsanlage im 1:1-Tausch der Bauteile und Aufbau auf der Erweiterungsfläche,
  • die Umstrukturierung (Verschiebung) der Flächen der Betriebseinheiten auf dem Grundstück,
  • die Errichtung eines neuen Tank- und Waschplatzes und Aufstellung von verschiedenen, betrieblich genutzten Containern in Modulbauweise.

 

Während der Errichtung der Tauschanlage wird die bestehende Anlage bis zum Umschalttermin weiter betrieben und danach zurückgebaut.

 

Ziel der Planung ist, dass unter optimaler Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen und der vorhandenen Aufbereitungstechnik eine zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit zur Aufbereitung der Rostasche erzielt wird.

 

Gegen die Erweiterung der bestehenden Rostaschenaufbereitungsanlage bestehen aus planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Daher soll der StädteRegion Aachen eine positive Stellungnahme zu dem Vorhaben erteilt werden.

 


 

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