Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 6

 

RM Mund beantragte, die geänderte Kinderfördersatzung und die neuen Richtlinien für den Bereich der Kindertagespflege früher, d.h. zum 01.01.2015, in Kraft zu setzen, sodass die Zahlung  der erhöhten   laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen bereits ab diesem Zeitpunkt erfolgen könne.

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden, RM Medic, wurde sodann zunächst über die Punkte a) – d) in der Verwaltungsvorlage abgestimmt. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassten sodann einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Satzungsänderung für den Bereich der Kinderbetreuung und Richtlinien für den Bereich der Tagespflege mit Wirkung zum 01.08.2015 zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung heute schon beauftragt, vorsorglich die möglichen finanziellen Auswirkungen in den Haushalt 2015 über die Veränderungsliste einzustellen:

 

a)       Der Betrag für die Geldleistungen für die Tagespflegepersonen soll von 4,00 Euro auf

4,50 Euro pro Stunde erhöht werden.

b)       Die Berechnungsgrundlage für die monatliche Geldleistung soll 4,35 Wochen statt bisher

4 Wochen betragen.

c)       Pro Kalenderjahr werden den Tagespflegepersonen 20 Tage bezahlter Urlaub eingeräumt.

d)       Pro Kalenderjahr werden den Tagespflegepersonen 10 Tage Fortzahlung der Geldleistung im Krankheitsfall eingeräumt.

 

Sodann wurde über den nachfolgenden weitergehenden Antrag von RM Mund abgestimmt:

Die geänderte Kinderfördersatzung sowie die neuen Richtlinien für den Bereich der Kindertagespflege sollen zum 01.01.2015 in Kraft treten.

 

Bei 2 Enthaltungen und 4-Nein-Stimmen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, so dass daraufhin der Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung kam:

 

e)       Die Veränderungen sollen mit dem Kindergartenjahr 2015/2016, also zum 01.08.2015, in Kraft treten.

 

Bei 6 Enthaltungen wurde der Beschlussvorschlag mit Mehrheit angenommen.