Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 1

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig:      

   

2.

 

a)         Dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zugestimmt. Der Rat der Stadt Eschweiler            macht im Planungs- und Genehmigungsverfahren für das Rathaus-Quartier insofern von seinem             Rückholrecht Gebrauch, dass die Entscheidungen über Ausnahmen und Befreiungen von den   Festsetzungen des für das Plangebiet geltenden Bebauungsplans dem Planungs-, Umwelt- und   Bauausschuss zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

 


RM Widell bat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Sind die geplanten Befreiungen vom rechtsgültigen Bebauungsplan Rathausquartier so umfangreich, dass eine Prüfung einer Baugenehmigung durch die Städteregion Aachen dazu führen würde, dass eine Baugenehmigung zurückgezogen werden müsste?

 

Wäre eine Neuaufstellung, wenn die vorherige Frau mit „Ja“ beantwortet wäre, des Bebauungsplanes rechtssicherer?

 

Stv. Vorsitzende Weidenhaupt sagte die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.


  Bei einer Nein-Stimme (RM Theuer) und 49 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, CDU, RM Göbbels, UWG, Linke/Pirat) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich:

 

1. Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:

 

Nach § 12 Absatz 6 Buchstabe m) wird folgender Buchstabe n) eingefügt:

 

            n) über die Erteilung von Baugenehmigungen, insbesondere auch über die Erteilung von Ausnahmen
                und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zu entscheiden.