Sitzung: 18.12.2018 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 1
Vorlage: 415/18
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig:
2.
a) Dem Antrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zugestimmt. Der Rat der Stadt
Eschweiler macht im Planungs-
und Genehmigungsverfahren für das Rathaus-Quartier insofern von seinem Rückholrecht Gebrauch, dass die
Entscheidungen über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des für das Plangebiet geltenden Bebauungsplans dem
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur
Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
RM Widell bat um die Beantwortung folgender Fragen:
Sind die geplanten Befreiungen vom rechtsgültigen Bebauungsplan Rathausquartier so umfangreich, dass eine Prüfung einer Baugenehmigung durch die Städteregion Aachen dazu führen würde, dass eine Baugenehmigung zurückgezogen werden müsste?
Wäre eine Neuaufstellung, wenn die vorherige Frau mit „Ja“ beantwortet wäre, des Bebauungsplanes rechtssicherer?
Stv. Vorsitzende Weidenhaupt sagte die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.
Bei einer Nein-Stimme (RM Theuer) und 49 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, CDU, RM Göbbels, UWG, Linke/Pirat) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich:
1. Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der
Zuständigkeitsordnung:
Nach § 12 Absatz 6 Buchstabe m) wird folgender Buchstabe n) eingefügt:
n) über die Erteilung von
Baugenehmigungen, insbesondere auch über die Erteilung von Ausnahmen
und Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes, zu entscheiden.